Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis, dem Jagdschein.

Gemäss des Bundesjagdgesetzes ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, ob der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Die in Bayern absolvierte Jägerprüfung ist also bundesweit ohne Wohnsitzwechsel gültig.

Die Voraussetzungen für das Ablegen der Jägerprüfung sind in der Jäger- und Falknerprüfungsordnung (JFPO) festgelegt:

  • Mindestalter beträgt 15 Jahre
  • Theoretische und praktische Ausbildung muss nachweislich absolviert worden sein
  • Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil

Schriftliche Prüfung

Für die bei der schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Fragebögen wählt die Oberste Jagdbehörde jeweils 100 Fragen aus dem Fragenkatalog aus.
Zu jeder Frage sind mehrere Antwortvorschläge vorgegeben, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können. Bei einigen Fragen ergibt sich aus der Fragestellung, wie viele Antworten richtig sind. Fragen, bei denen alle Antworten richtig oder falsch sind, kommen nicht vor. Die jeweils richtigen Antworten sind im Fragenkatalog angekreuzt.

Der Fragenkatalog wird bei Bedarf aktualisiert bzw. inhaltlich überarbeitet. Der jeweils aktuelle Stand des Fragenkatalogs wird auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht.

Gefragt werden aus den Sachgebieten 1-5 jeweils 16 Fragen, aus dem Sachgebiet 6 sind es 20 Fragen. Maximal 25% der Antworten dürfen falsch sein, um die Prüfung zu bestehen.

Mündliche Prüfung

Bei der mündlichen Prüfung wird jeder Bewerber zu den 6 verschiedenen Sachgebieten zwischen 10 und 15 Minuten befragt.

Wer in einem Sachgebiet eine ungenügende Leistung oder in zwei Sachgebieten eine mangelhafte Leistung erbracht hat, hat die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Waffenhandhabung und dem Büchsenschiessen.

Es sind ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen. Dieser Teil der Prüfung wird leider zu oft auf die leichte Schulter genommen.

Beim Büchsenschiessen sind vier Schüsse, davon zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse wahlweise stehend angestrichen oder stehend freihändig, auf die Rehbockscheibe aus einer Entfernung von 100 m abzugeben. Ein Probeschuss ist gestattet.
Es können auch die Schulungswaffen für die Prüfung verwendet werden.
Drei Treffer müssen dabei mindestens den Bereich der 8 (von 10) berühren.

Prüfungsvorleistungen
In der Ausbildung sind die folgenden Prüfungsvorleistungen im Schiessen zu erbringen:
Beim Flintenschiessen sind mindestens 250 Tonscheiben zu beschiessen. Hierbei müssen innerhalb einer Zehnerserie mindestens drei Treffer erzielt werden.

Es ist ein Schiesstraining mit Treffernachweis in der Disziplin "flüchtiger Überläufer" nachzuweisen; hierbei müssen bei einer Fünferserie mindestens drei Treffer innerhalb des Trefferfeldes erzielt werden.

Es sind mit Pistole und Revolver mindestens je fünf Schüsse auf die Scheibe abzugeben.

Es sind mindestens fünf Schüsse auf eine jagdliche Realfilmsequenz in einem Schiesskino auch Laserkino) abzugeben, die eine Bewegungsjagd auf Schalenwild darstellt.

Die zu erbringenden Treffernachweise sind vom Ausbilder und/oder der Standaufsicht schriftlich zu bestätigen. (Vieraugenprinzip)

Sie sehen also, die Anforderungen des grünen Abiturs sind hoch, aber mit der zielgerichteten Ausbildung in unserer Schule für Sie absolut machbar. Auch wenn der Mythos in vielen Jägerköpfen weiterlebt, dass die bayerische Jägerprüfung schwerer sei als in Mecklenburg Vorpommern, im Saarland oder in einem beliebigen anderen Bundesland, so hat der direkte Vergleich der Anforderungen uns eines besseren belehrt.